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Tilgungsrechner

Mit dem FMH-Tilgungsrechner haben Sie die Nase vorn

Viele Rechner zeigen den Verlauf von Darlehen auf. Doch der Tilgungsrechner der FMH-Finanzberatung kann weit mehr – etwa die Tilgungshöhe im Lauf der Jahre verändern, Sondertilgungen berücksichtigen und sogar einen Zinssatzwechsel vornehmen. Doch nicht nur das macht den FMH-Tilgungsrechner zu einem der besten im Internet. Sie können damit auch zwei Varianten nebeneinander stellen und mögliche Veränderungen im Darlehensverlauf sofort erkennen, wenn Sie einen Parameter ändern.

Leistungen des FMH-Tilgungsrechners:

  1. Berechnung der Kreditrate
  2. Tilgungsveränderung möglich
  3. Sondertilgungen berücksichtigen
  4. ZInssatzwechsel am Ende der Zinsbindung
  5. Tilgungsverlauf bis zum Ende der Zinsbindung
  6. Tilgungsverlauf bis zum Darlehensende
  7. Komfortable Alternativberechnung
Drucken
Auszahlungsdatum
Darlehensbetrag Euro
Sollzins % p.a.
Tilgung % p.a. oder
Euro Ratenhöhe oder
Monate Laufzeit
Tilgungsveränderungen
sind geplant
1. Tilgungsveränderung % p.a. ab Jahr
2. Tilgungsveränderung % p.a. ab Jahr
Ratenzahlung
Sollzinsbindung Jahre  Monate
Kalkulierter Zins nach der Sollzinsbindung nominal
Sondertilgungen sind geplant
1. Sonderzahlung Euro oder % des Darlehens
im
2. Sonderzahlung Euro oder % des Darlehens
im
Regelmäßige Sonderzahlung Euro oder % des Darlehens
im + Folgejahre
 
Rate und Restschuld
 
Quelle: FMH-Finanzberatung
Realisierung: ALF AG

Statt der Tilgung in Prozent, können Sie auch die Höhe der Ratenzahlung verwenden. Sollten Sie die Rate aber so klein wählen, dass keine Tilgung von 1% erreicht wird, wird die Rate entsprechend angehoben.

Sie können auch die Laufzeit des Kredites bis zur kompletten Tilgung vorgeben. Dabei wird unterstellt, dass der angegebene Sollzinssatz während der gesamten Kreditlaufzeit gültig ist.

Immer öfters erlauben Banken auch während der Sollzinsbindung die Veränderung der Tilgungshöhe in Prozent, bezogen auf das Ursprungsdarlehen. Denkbar wäre auch eine Tilgungsveränderung nach der Sollzinsbindung, die bei vielen Darlehen - auch ohne Vereinbarung im Darlehensvertrag - möglich ist.

Eingabe: Jahr der Darlehenszeit und nicht das Kalenderjahr

Eingabe: Jahr der Darlehenszeit und nicht das Kalenderjahr.

Eingabe: Jahr der Darlehenszeit und nicht das Kalenderjahr.

Die Sondertilgungen können Sie als festen Betrag vorsehen oder in einer prozentualen Angabe, bezogen auf den vertraglich vereinbarten Darlehensbetrag.
Bitte beachten Sie, dass eine Betragsangabe nur dann berücksichtigt wird, wenn die prozentuale Angabe auf Null steht.